In der Sprechstunde wird die Erstdiagnose gestellt und zunächst abgeklärt, ob eine Psychotherapie, eine Akutbehandlung oder eine andere Empfehlung angezeigt ist. Die darauffolgenden probatorischen Stunden dienen der differenzierteren Klärung Ihrer Beschwerden und Erhebung zentraler biographischer Daten, um Hintergründe und Bedingungen genauer eingrenzen zu können. Hierbei werden Fragebögen zur weiteren diagnostischen Abklärung eingesetzt. Gemeinsam legen wir Therapieziele fest, die einerseits den Abbau ihrer Beschwerden anstreben, andererseits auch die Steigerung Ihres persönlichen Wohlbefindens im Fokus haben. Diese ersten Stunden dienen auch dem persönlichen Kennenlernen. Prüfen Sie, ob mein therapeutisches Vorgehen für Sie stimmig ist und ob Sie sich eine vertrauensvolle Arbeit mit mir vorstellen können. Denn nur auf der Basis einer guten tragfähigen Beziehung zwischen Patient und Therapeut kann eine wirksame Therapie ablaufen.
Weiterhin hat ihre Krankenkasse Sie sicherlich auf einen Konsiliarbericht angesprochen, der von Ihrem Hausarzt oder gegebenenfalls Neurologen/Psychiater ausgefüllt wird. Der im „Konsiliarbericht” beschriebene Befund stellt sicher, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine ambulante Psychotherapie spricht oder dass Ihre psychischen Beschwerden keine rein organische Ursachen haben (z.B. Depression aufgrund einer Schilddrüsenunterfunktion, Panikanfälle aufgrund kardiologischer Ursachen etc.). Zudem wird abgefragt, ob eine fachärztliche Untersuchung und eine medikamentöse Begleitung erforderlich sind.