Bei der Klärung des richtigen Vorgehens bin ich gerne behilflich

Gesetzliche Krankenversicherungen

Als Vertragspsychotherapeutin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Hessen) werden die Kosten Ihrer Psychotherapie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch und zu Beginn eines neuen Quartals mit.

Private Krankenversicherungen

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie. Ich empfehle Ihnen eine vorherige Abklärung mit Ihrer Krankenkasse bzgl. der Rahmenbedingungen für Psychotherapie (z. B. eventuelle tarifgebundene festgelegte Anzahl von Therapiesitzungen pro Jahr etc.) und der Antragsformalitäten. Entsprechend der Berufsordnung der hessischen Psychotherapeutenkammer richtet sich das Honorar für heilkundliche Psychotherapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit dem 3,1-fachen Steigerungssatz (derzeit 135€).

Beihilfestellen

Die Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie werden im Regelfall von der Beihilfe getragen. Auch hier empfehle ich Ihnen, sich vorab mit der Beihilfestelle in Verbindung zu setzen und die Voraussetzungen und Antragsformalitäten zu erfragen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre private Krankenversicherung die Anzahl der Therapiestunden pro Jahr limitieren kann. Es gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit dem 3,1-fachen Steigerungssatz (derzeit 135€).

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen)

Leiden Sie unter im Beruf verursachten psychischen Beschwerden, beispielsweise Traumafolgen durch Polizeieinsatz oder Arbeitsunfall, werden die Therapiekosten im Rahmen der Rehabilitation durch die Berufsgenossenschaft übernommen. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Antragsformalitäten bei Ihrer Berufsgenossenschaft.

Selbstzahler

Psychologische Beratung, Coaching wie auch Paartherapie ist eine Dienstleistung, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Hierbei gilt als Honorargrundlage die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit dem 3,1-fachen Steigerungssatz (derzeit 135€).